Chronos Atelier

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab Mai 2025

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen Chronos Atelier (nachfolgend "Dienstleister") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") geschlossen werden.

1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot des Dienstleisters annimmt oder der Dienstleister einen Auftrag des Auftraggebers bestätigt.

2.3 Für Art und Umfang der vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen ist der schriftliche Auftrag bzw. die Auftragsbestätigung maßgebend.

3. Leistungen

3.1 Der Dienstleister erbringt Dienstleistungen im Bereich der Restauration, Reparatur und Wartung von Uhren, insbesondere:

  • Restauration von Vintage-Uhren
  • Reparatur komplexer Uhrwerke
  • Polieren und Aufarbeiten von Gehäusen
  • Wartung und Überprüfung von mechanischen und automatischen Uhren

3.2 Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.

3.3 Der Dienstleister behält sich das Recht vor, Leistungen zu verweigern, wenn die zu bearbeitende Uhr nach seiner fachlichen Einschätzung nicht reparabel ist oder wenn die Gefahr besteht, dass bei der Reparatur weitere Schäden entstehen könnten.

4. Kostenvoranschlag und Vergütung

4.1 Sofern nicht anders vereinbart, erstellt der Dienstleister vor Beginn der Arbeiten einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Dieser basiert auf einer ersten Einschätzung des Zustands der Uhr und kann vom endgültigen Preis abweichen, wenn sich während der Reparatur weitere Mängel zeigen.

4.2 Weicht der voraussichtliche Preis um mehr als 20% vom Kostenvoranschlag ab, wird der Dienstleister den Auftraggeber informieren und dessen Zustimmung zur Fortsetzung der Arbeiten einholen.

4.3 Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, bei Abholung der Uhr in bar oder per Überweisung zu leisten. Bei hochwertigen Uhren oder umfangreichen Arbeiten kann der Dienstleister eine angemessene Anzahlung verlangen.

4.4 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5. Lieferung und Abnahme

5.1 Die vom Dienstleister genannten Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

5.2 Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen und Informationen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus.

5.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die reparierte Uhr innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung abzuholen. Bei Nichtabholung kann der Dienstleister nach Ablauf dieser Frist eine angemessene Lagergebühr berechnen.

5.4 Die Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber erfolgt bei Übergabe der reparierten Uhr. Der Auftraggeber hat die Uhr unverzüglich zu prüfen und offensichtliche Mängel sofort zu rügen.

6. Gewährleistung und Garantie

6.1 Der Dienstleister gewährleistet, dass die von ihm durchgeführten Arbeiten fachgerecht und mit der gebotenen Sorgfalt ausgeführt werden.

6.2 Die Gewährleistungsfrist für die durchgeführten Arbeiten beträgt 24 Monate ab Übergabe der Uhr. Ausgenommen hiervon sind natürlicher Verschleiß, unsachgemäße Behandlung oder äußere Einwirkungen nach Übergabe der Uhr.

6.3 Bei berechtigten Mängeln steht dem Dienstleister zunächst das Recht auf Nachbesserung zu. Erst wenn die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung der Vergütung verlangen.

6.4 Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber vom Dienstleister nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet werden.

7. Haftung

7.1 Der Dienstleister haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Dienstleisters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

7.2 Für sonstige Schäden haftet der Dienstleister nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Dienstleisters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

7.3 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.

7.4 Die Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, maximal jedoch auf den Wert der reparierten Uhr.

8. Ersatzteile und Originalität

8.1 Der Dienstleister bemüht sich, bei Reparaturen stets Originalteile oder qualitativ gleichwertige Ersatzteile zu verwenden.

8.2 Bei Vintage-Uhren können Originalteile nicht immer verfügbar sein. In solchen Fällen wird der Dienstleister den Auftraggeber informieren und alternative Lösungen vorschlagen.

8.3 Ausgetauschte Teile werden Eigentum des Dienstleisters, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

9. Datenschutz

9.1 Der Dienstleister erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung.

9.2 Der Auftraggeber stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.

9.3 Nähere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung des Dienstleisters.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

10.1 Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber gilt das Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Dienstleisters.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Letzte Aktualisierung: Mai 2025